Der Härtefall-Fonds geht in die Verlängerung

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Mit der Phase 4 der Härtefall-Fonds geht eine wesentliche Krisenunterstützung für Selbstständige in die Verlängerung. Für weitere fünf Monate - nämlich November und Dezember 2021 sowie Jänner, Februar und März 2022 – ist die Antragstellung nun ab 1. Dezember bis 2. Mai 2022 möglich. Bis zu diesem Tag wird auch die rückwirkende Antragstellung für alle fünf Betrachtungszeiträume der Phase 4 möglich sein.

Weiterführende Informationen sowie das Antragsformular finden Sie auf der Website der WKO.
 

Erhöhte Mindestförderung für November und Dezember

Die Mindestförderhöhe beim neu aufgelegten Härtefall-Fonds beträgt 600 Euro. Das Förder-Kriterium der "wirtschaftlich signifikanten Bedrohung durch COVID-19" besteht weiterhin, das bedeutet, dass entweder ein Umsatzeinbruch von 40 % vorliegen muss oder laufende Kosten nachweislich nicht gedeckt werden können.

Für die ersten beiden Betrachtungszeiträume im Lockdown, November und Dezember 2021, wurde eine Sonderregelung getroffen: für diese beiden Monate beträgt die Mindestförderhöhe 1.100 Euro, es muss ein Umsatzeinbruch von 30 % vorliegen.

Unverändert bleibt die Identifizierung des Förderwerbers mittels seiner digitalen Handy-Signatur.


Ein Überblick über alle weiteren zur Verfügung stehenden Unterstützungsmaßnahmen in Österreich ist auf unserer Webpage sowie dem Coronavirus-Infopoint der WKO verfügbar.