Neuigkeiten zur Grenze Österreich – Slowenien

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Ab 15.03. benötigen auch folgende Gruppen für die Einreise ohne Quarantäne nach Slowenien einen negativen Test, der nicht älter als 7 Tage ist:

  • Tagespendler (Rückkehr mindestens 14 Stunden nach der Einreise; mit unterschriebenem Nachweis des Arbeitgebers "Berufspendler" oder Erklärung),
  • Personen für tägliches oder gelegentliches Überschreiten der Grenze aufgrund von Erziehung, Bildung oder Forschung (mit Nachweis der betreffenden Einrichtung, zulässig ist die notwendige Begleitung Minderjähriger),
  • die Erbringung medizinischer Dienstleistungen in Slowenien (zulässig ist die notwendige Begleitung Minderjähriger),
  • ein EU / Schengen-Staatsangehöriger nach Aufenthalt in anderen Staaten, wegen Pflege und Unterstützung von bedürftigen Personen oder von Familienmitgliedern, Kontakt mit Eltern oder Kindern, Instandhaltungsarbeiten an einem Gebäude oder Grundstück in eigenem Besitz, gepachtet oder in Gebrauch hat oder zur Beseitigung von unmittelbarer Gefahr (Rückkehr innerhalb von mindestens 12 Stunden); und
  • (Durchführung von Land-, Forst- und Landarbeiten; Rückkehr innerhalb von 10 Stunden nach der Einreise).


Alle Details zu den derzeit gültigen Maßnahmen bezüglich des Grenzübertritts in beide Richtungen finden Sie hier: