Gemeinde-Quarantäne in Slowenien

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Bild: Gemeinde-Quarantäne in Slowenien

Die slowenische Regierung hat die Ausgangsbeschränkungen und Schutzmaßnahmen im Kampf gegen die Coronakrise verschärft. Mit Montag (30. März) dürfen die Bürger des Landes ihre Wohngemeinde nicht mehr verlassen.


Verlassen der Gemeinde nur in Ausnahmefällen

Demnach dürfen die Bürger Sloweniens ihre Heimatgemeinde nur noch für den Weg zur Arbeit verlassen, zur Pflege von Angehörigen oder das Tätigen von Einkäufen, die in der betreffenden Gemeinde nicht möglich sind. Das Zwei-Millionen-Land von der Größe Niederösterreichs hat 212 Gemeinden, die Hälfte davon mit weniger als 5.000 Einwohnern.

Parks und Spielplätze bleiben geöffnet, doch sollen die jeweiligen Bürgermeister Schließungen anordnen dürfen. In Geschäften und anderen geschlossenen öffentlichen Räumen gelte zudem eine Pflicht zum Tragen von Masken und Handschuhen.


Weitreichende Ausgangsbeschränkungen

Slowenien hat in der Coronakrise ähnliche Ausgangsbeschränkungen und Einschränkungen des Wirtschaftslebens wie Österreich verhängt, doch wurde darüber hinaus auch der gesamte öffentliche Verkehr lahmgelegt. Außerdem wurde festgelegt, dass die Lebensmittelgeschäfte von 08.00 bis 10.00 Uhr nur für ältere, schwangere und besonders gefährdete Personen offen gehalten werden dürfen.


Quelle:

https://volksgruppen.orf.at/slovenci/meldungen/stories/3041600/

 

Die Bewegungseinschränkungen auf einen Blick:

  • Ab dem 30. März gelten weitere Beschränkungen der Bewegungsfreiheit auf die Haupt- oder Nebenwohnsitzgemeinde. Erlaubt sind nur noch Wege zur Arbeit sowie unbedingt notwendige Einkäufe (Lebensmittel, Medikamente). Weitere Ausnahmen.
  • Ältere, Schwangere, behinderte und besonders gefährdete Personen dürfen ausschließlich von 8-10h einkaufen.
  • Betreten von geschlossenen öffentlichen Räumen (z.B. Geschäfte, Apotheken etc.) ausschließlich mit Mund-Nasenschutz und Handschuhen.