Verpflichtender PCR-Test für die Einreise nach Slowenien

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Bild: Verpflichtender PCR-Test für die Einreise nach Slowenien

Bei ihrer Sitzung am 24. März 2021 entschied die Regierung der Republik Slowenien, dass die Einreise fortan nur mit einem negativen PCR-Testergebnis, aber nichtmehr mit einem negativen Antigen-Schnelltest möglich ist. Dasselbe gilt für die Beendigung der Quarantäne. Es gibt jedoch einige Ausnahmen.


Bei der Einreise nach Slowenien wird eine Person nur dann nicht zu Hause unter Quarantäne gestellt, wenn sie eines der folgenden vorlegen kann: ein negatives PCR-Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden ist, ein Zertifikat über ein positives PCR-Testergebnis, das älter als 21 Tage aber nicht älter als sechs Monate ist oder eine ärztliche Bescheinigung, dass sie sich von Covid-19 erholt hat und seit Beginn der Symptome nicht mehr als sechs Monate vergangen sind. Selbiges gibt für Personen mit einem Impfnachweis gegen Covid-19.

Die Änderungen wurden im Amtsblatt der RS veröffentlicht, treten mit 26.03. in Kraft und sind bis zum 2. April gültig.

Inoffiziellen Meldungen des Portals Siol.net zufolge könnte die Expertengruppe des Gesundheitsministeriums weiters vorschlagen, das Land vom 1. bis 12. April vollständig zu schließen.


Ausnahmen

Die bisherige Regelung, das ein bis zu sieben Tage altes negative Ergebnis des Antigen-Schnelltests für die Einreise ausreicht bleibt für folgenden Kategorien bestehen:

  • für tägliche Arbeitsmigranten (Berufspendler),
  • über 13 Jahre,
  • Personen, die einen Schüler transportieren,
  • Personen, die wegen einer medizinischen Dienstleistung nach Slowenien kommen, und
  • Personen, aus einem anderen EU-Mitgliedstaat oder dem Schengen-Raum, in dem sie Pflege und Unterstützung geleistet hat.