Aktuelle Fragen der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen in Österreich

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Bild: Über 200 Teilnehmer nahmen an der Konferenz teil.
Über 200 Teilnehmer nahmen an der Konferenz teil.
Bild: August Jost (Österreichisch-Slowenische Handelskammer)
August Jost (Österreichisch-Slowenische Handelskammer)
Bild: Rudolf Vouk (Grilc Vouk Škof)
Rudolf Vouk (Grilc Vouk Škof)
Bild: Dr. Doris Hattenberger ( Universität Alpe-Adria Klagenfurt)
Dr. Doris Hattenberger ( Universität Alpe-Adria Klagenfurt)
Bild: Mag. Michael Karre und MMag. Angelika Hörzer (Deloitte GmbH)
Mag. Michael Karre und MMag. Angelika Hörzer (Deloitte GmbH)
Bild: dr. Maria Škof (Grilc Vouk Škof)
dr. Maria Škof (Grilc Vouk Škof)
Bild: Dipl.-Ökon. Urška Rafolt (Regionale Handwerkskammer Maribor)
Dipl.-Ökon. Urška Rafolt (Regionale Handwerkskammer Maribor)
Bild: MMag. Katarina Pajnič (Grilc Vouk Škof)
MMag. Katarina Pajnič (Grilc Vouk Škof)
Bild: Aktuelle Fragen der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen in Österreich

Aus aktuellem Anlass veranstaltete die Rechtsanwaltskanzlei Grilc Vouk Škof am 23.03.2017, zusammen mit der Österreich-Slowenischen Handelskammer, dem Slowenischen Wirtschaftsverband Kärnten, der Regionalen Handwerkskammer Maribor und der Steiermärkischen Sparkasse ein Seminar unter dem Titel “Aktuelle Fragen der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen in Österreich” ab, diesmal im historienträchtigen Bad Radkersburg/Radgona.
Erneut konnten hochqualifizierte Vortragende dem zahlreich erschienenen Publikum die wichtigsten Themenbereiche vorstellen und diese im Anschluss auch mit den Teilnehmern diskutieren:
 

  • Mag. Rudolf Vouk (Grilc Vouk Škof): „Probleme ausländischer Unternehmen in Österreich“
  • Dr. Doris Hattenberger ( Universität Alpe-Adria Klagenfurt): “Dienstleistungsfreiheit und Verwaltungsstrafverfahren nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz”
  • Mag. Michael Karre und MMag. Angelika Hörzer (Deloitte GmbH): „Pflichten im Zusammenhang mit der Lohndokumentation“
  • Dr. Maria Škof (Grilc Vouk Škof): “Pflichten des Bestellers im Zusammenhang mit Sicherheitsleistungen“
  • Dipl.-Ökon. Urška Rafolt (Regionale Handwerkskammer Maribor): „Neuerungen in der Republik Slowenien hinsichtlich der Entsendung ins Ausland“
  • MMag. Katarina Pajnič (Grilc Vouk Škof): „Änderungen der Rechtslage ab 01.01.2017 und Ausblick”


Den Vortragenden gelang es dabei die weitreichende und durchaus brisante Bedeutung der Problematik aufzuzeigen: So ist die europäische Dienstleistungsfreiheit eine der zentralen Errungenschaften des europäischen Einigungsprozesses. Die gegenwärtige Krise der Europäischen Union äußert sich nicht nur dadurch, dass offene Grenzen in Frage gestellt und Grenzzäune gefordert werden, und dass nach dem Brexit weitere Exits drohen, sondern auch dadurch, dass die Dienstleistungsfreiheit schleichend untergraben und abgeschafft wird, woran auch Österreich wesentlich beteiligt ist. Davon zeugen diverse Beispiele aus der täglichen Praxis:
Wenn etwa ein Dienstleistungsanbieter aus den EU-Nachbarländern bei der Entsendung der Arbeiter die juristisch hochkomplizierte Unterscheidung zwischen Werkvertrag und Arbeitskräfteüberlassung nicht korrekt trifft, drohen Strafen in absurder Höhe, für welche auch der österreichische Auftraggeber haftet. Es wird versucht, österreichischen Auftraggebern Geldstrafen für unterlassene Sozialversicherungsmeldungen aufzuerlegen, weil trotz Vorlage des Gewerbescheines nicht geglaubt wird, dass es sich bei den Auftragnehmern aus den anderen EU-Staaten um Selbstständige handelt. Österreichischen Auftraggebern werden vollstreckbare vorläufige Sicherheiten in der Höhe von mehreren 10.000,00 EUR auferlegt, noch bevor überhaupt ein Verfahren wegen der vermeintlichen Übertretungen nach dem LSD-BG eingeleitet wurde. Wenn bei der Kontrolle der Lohnunterlagen, obwohl die Arbeitnehmer korrekt entlohnt werden und alle Unterlagen nachvollziehbar sind, auch nur ein Papier fehlt, drohen Geldstrafen von EUR 2.000,00 bis 20.000,00 pro eingesetzten Arbeitnehmer. Selbst Anbieter, die sich eingehend informieren und mustergültige Dokumentenmappen erstellen, schaffen es nicht, sich korrekt zu verhalten und werden abgestraft. Legal und seit Jahren in anderen EU-Staaten beschäftigte Arbeitnehmer dürfen erst nach Ablauf von zwei Monaten nach einem Auftrag wieder neu nach Österreich entsandt werden, wobei in Beschwerdeverfahren ganz offen gesagt wird, die Unternehmer mögen eben EU-Bürger beschäftigen.

Das Seminar ist ein Beitrag zu einem besseren Verständnis von Rechtsfragen und auch zur vollständigeren Information der Öffentlichkeit. Die Rechtsanwaltskanzlei Grilc Vouk Škof wird auch in Zukunft - in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und Partnerschaften - ihre Anstrengungen fortsetzen, damit die Türe für europäische Unternehmer und Handwerker im Bereich der Dienstleistungen in Österreich nicht noch mehr versperrt wird und der europäische Gedanke eines einheitlichen Marktes weiter leben kann.


Links:
https://www.gvs3.at/home_de (Text)
https://www.sgz.at/news/detail/de/... (Einladung)