Wie entsende ich meine Arbeitnehmer nach Österreich?

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Im Rahmen unserer Aktivitäten als Businessclub unterstützen wir slowenische Unternehmen bei Fragen zu ihrer Tätigkeit in Österreich. Auf unserer Website können Sie sich nun über das Gründen von Gesellschaften, den Verkauf von Produkten und über das Anbieten von Dienstleistungen im Nachbarland Sloweniens informieren. Viele weitere Informationen können Sie nun hier finden.


Arbeitnehmerentsendung

Ein Unternehmen kann fest angestellte Mitarbeitende vorübergehend ins Ausland entsenden – doch was ist zu beachten? Die Entsendung muss vor Beginn der Arbeit in Österreich an die Zentrale Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen (ZKO) gemeldet werden. Die Meldung erfolgt elektronisch mit dem Formular ZKO3 oder ZKO4. Es muss ein Vertragsanhang zum Arbeitsvertrag geschlossen oder ein Dienstzettel erstellt werden, in dem die Rechte der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers während der Entsendung bestimmt sind.

Zuständige Stelle:

Zentrale Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen und die Kontrolle illegaler Beschäftigung,
E-Mail: post.zko@bmf.gv.at
Website: https://www.bmf.gv.at

Folgende Unterlagen müssen am Arbeits-/Einsatzort in Österreich während der gesamten Entsendung bereitgehalten bzw. vor Ort zum Zeitpunkt der Kontrolle in elektronischer Form zugänglich gemacht werden:

Für Unternehmen:

  • Abschrift der Anmeldung gem. § 373 a GewO 1994
  • Abschrift aus dem Unternehmensregister

Für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer:

  • Formular A1
  • Abschrift der Anmeldung ZKO3/ZKO4
  • Genehmigung zur Anstellung der Arbeitnehmer im Heimatland
  • Arbeitsvertrag (auch in englischer Sprache zulässig)
  • Dienstzettel bzw. Vertragsanhang, in dem die Rechte der Arbeitnehmer während der Entsendung bestimmt sind
  • Lohnzettel
  • Lohnzahlungsnachweise oder Banküberweisungsbelege
  • Arbeitsaufzeichnungen
  • Unterlagen betreffend die Lohneinstufung zur Überprüfung des dem entsandten Arbeitnehmer für die Dauer der Beschäftigung nach den österreichischen Rechtsvorschriften gebührenden Entgelts
  • Lohnaufzeichnungen

Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die drittstaatsangehörig und fest angestellt sind, sowie einen geregelten Status in Slowenien haben, können ebenfalls entsendet werden. Es muss eine Bestätigung der Entsendung eingeholt werden. Es bestehen Begrenzungen der Arbeitnehmerüberlassung.


Löhne/Gehälter, Einnahmen und andere Rechte

Den entsendeten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern stehen zu: Lohn/Gehalt, Einnahmen, Bezahlung der Überstunden, Pausen und Erholung, sowie andere Rechte lt. Kollektivvertrag, der für die verrichtete Arbeit in Österreich gilt. In der Bauwirtschaft müssen Beiträge in die Bauarbeiter - Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) eingezahlt werden. Die Beiträge kann lediglich die Bauarbeiterin/der Bauarbeiter nutzen.

Die Versicherungsbeiträge werden bei Entsendungen von bis zu zwei Jahren für die entsendeten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer in Slowenien gezahlt.

Erledigt das slowenische Unternehmen regelmäßig Dienstleistungen für einen österreichischen Beschäftiger, ist die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer in die Organisation des Beschäftigers eingegliedert und ist sie/er vom Beschäftiger wirtschaftlich abhängig, so besteht ein Arbeitsverhältnis zwischen der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer und dem österreichischem Beschäftiger und die Beiträge werden in Österreich gezahlt.