Österreich verschärft Corona-Testpflicht für Pendler

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EINREISE ÖSTERREICH Österreich verschärft Corona-Testpflicht für Pendler, Testgültigkeit mit 1. April auf 72 Stunden verkürzt

 

Mit einer am Montag verlautbarten Novelle der Einreise-Verordnung verschärft Österreich die Testpflichten für Pendler. Die schärferen Bestimmungen treten diesen Donnerstag, 1. April, 00:00 Uhr in Kraft.

Pendler (berufliche, familiäre sowie zu Schul- und Studienzwecken) aus allen Nicht-EU- und EWR-Staaten sowie aus den "Hochinzidenzstaaten" Bulgarien, Estland, Frankreich, Italien, Malta, Polen, Schweden, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern müssen bei der Einreise nach Österreich einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist. 

 

Selbsttests dürfen nicht herangezogen werden. 

Das Ausfüllen der Pre Travel Clearance / PTC für Pendler muss nur mehr einmal alle 28 Tage erfolgen (Formular Deutsch / Englisch). Bisher war dies einmal wöchentlich erforderlich. Die PTC muss aber neu auszufüllen werden, falls sich zwischenzeitlich Daten wie z.B. die Wohnadresse, Kontaktdaten etc. ändern.

Unverändert geblieben ist folgende Pendler-Regelung: Kann ein ärztliches Zeugnis oder Testergebnis bei der Einreise nach Österreich NICHT vorgelegt werden, darf trotzdem eingereist werden, es muss aber unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 24 Stunden, ein Test (PCR oder Antigen) nachgeholt werden. Eine Quarantäne muss in der Zwischenzeit nicht angetreten werden.

Für Pendler aus EU- und EWR-Staaten, die keine "Hochinzidenzstaaten" sind, gilt weiterhin, dass sie bei der Einreise ein Testergebnis vorlegen müssen, das nicht älter als 7 Tage ist.


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