Österreich fährt Bewegungseinschränkungen zurück - Handel, Gastronomie und Touristmus

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Bild: Österreich fährt Bewegungseinschränkungen zurück - Handel, Gastronomie und Touristmus

Österreich beabsichtigt, angesichts der Verbesserung der Situation, die Beschränkung der Bewegung im Freien nach fast sieben Wochen aufzuheben. Ab 1. Mai müssen die Bürger nur noch den Sicherheitsabstand von einem Meter zu Personen berücksichtigen, die nicht im selben Haushalt leben, kündigte Bundesgesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) an. Einige Neuerungen für Veranstaltungen sowie Gastronomie- und Tourismusbereich:


Kleinere Veranstaltungen ab 1. Mai möglich

  • Versammlungen bis 10 Personen sind möglich, bei Begräbnissen bis 30 Personen.
  • Größere Veranstaltungen bleiben vorerst bis Ende Juni 2020 untersagt.


Öffnung sämtlicher Geschäfte ab 1. Mai

  • Ab 1. Mai wird (natürlich unter Berücksichtigung der bisher gültigen Feiertagsbestimmungen) das Betreten des Kundenbereichs von sämtlichen Geschäften und von Dienstleistungsunternehmen wieder erlaubt sein. Das umfasst beispielsweise auch: persönliche Dienstleistungen (Friseure, Kosmetik, Fußpflege) oder Dienstleistungsbranchen, die mit der Beratung von Kunden verbunden sind (z.B. Unternehmensberater, IT-Dienstleister etc.).
  • Voraussetzungen: Die Maskenpflicht beim Einkaufen und bei Dienstleistungen bleibt für Arbeitnehmer und Kunden weiterhin aufrecht.
  • Im Handel müssen pro Kunde mindestens 10 m² Gesamtverkaufsfläche zur Verfügung stehen.
  • Ein Mindestabstand von einem Meter muss weiter eingehalten werden.


Öffnung der gastronomischen Betriebe ab 15. Mai 2020

  • Ab 15. Mai 2020 können Gastronomiebetriebe ihre Geschäftslokale von 6 bis 23 Uhr für Gäste geöffnet haben.
  • Maximal 4 Erwachsene mit ihren zugehörigen Kindern dürfen an einem Tisch gemeinsam sitzen. Zu allen anderen Gästen muss ein Mindestabstand von einem Meter gewährleistet sein.
  • Gäste müssen sitzen, ein Schankbetrieb an der Theke ist nicht erlaubt.
  • Das Servicepersonal hat einen Mund-Nasen-Schutz zutragen, bei Tisch müssen Gäste keinen MNS tragen.
  • Tische sind in der Regel vorab zu reservieren. Gruppenreservierungen für mehrere Tische sind nicht erlaubt.


Öffnung für private Nächtigungen ab 29. Mai 2020

  • Ab 29. Mai 2020 dürfen Beherbergungsbetriebe wieder für private Nächtigungen öffnen.
  • Beherbergungsbetriebe sind all jene Unterkünfte, die sowohl entgeltlich, als auch unentgeltlich Gäste für einen vorübergehenden Aufenthalt beherbergen, z.B. Hotels, Pensionen, Privatzimmer, Ferienhäuser, Campingplätze, Schutzhütten, AirBnB-Angebote.
  • Ausgenommen sind Beherbergungen von Personen, die sich am 4. April 2020 bereits in der Beherbergung befinden (für die im Vorfeld vereinbarte Aufenthaltsdauer), zum Zweck der Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen, aus beruflichen Gründen oder zur Stillung eines dringenden Wohnbedürfnisses.


Öffnung weiterer touristischer Betriebe ab 29. Mai 2020

  • Weitere touristische Betriebe wie Tierparks, Sehenswürdigkeiten oder Indoor-Freizeiteinrichtungen können ab 29. Mai 2020 wieder öffnen, sofern der Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden kann. Die Outdoorbereiche von Tierparks können bereits ab 15. Mai 2020 öffnen.
  • Für Indoorbereiche gilt zusätzlich die Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und die Beschränkung auf mindestens 10 m² Besucherraum pro Besucher.
  • Schwimmbäder und Freizeitanlagen können ebenfalls ab 29. Mai 2020 wieder öffnen.
  • Detaillierte Auflagen sollen noch zeitgerecht bekanntgegeben werden.


Weitere Informationen:

https://news.wko.at/news/oesterreich/Die-naechsten-Schritte-in-Richtung-Comeback-der-oesterrei.html?_ga=2.124940482.99993370.1588233090-1820017217.1563267488