Das vierte Interventionsgesetz in Slowenien

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Das slowenische Parlament hat am 09.07.2020 das 4-te Maßnahmengesetz iZm dem Corona Virus beschlossen.

Die zeitlich befristeten Maßnahmen sollen der Vorbereitung auf die 2. Corona-Welle dienen. Dies geht auch aus der Gesetzesbezeichnung hervor: Maßnahmengesetz zur Vorbereitung auf die zweite Welle Covid 19 (ZIUPDV).

Die Kurzarbeit wird bis zum 31.07.2020 verlängert. Das Gesetz legt auch die Höhe der Gehaltsentschädigung fest, die Arbeitnehmer im Falle einer bestellten Quarantäne erhalten, und die Erstattung der bezahlten Gehaltsentschädigung für die Zeit der bestellten Quarantäne an den Arbeitgeber durch die Arbeitsverwaltung.

Weitere Informationen: TPA.