COVID-19: Neue Maßnahmen in Slowenien

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Aufgrund steigender Covid-19-Infektionsfälle treten in Slowenien mit 16.10. bzw. 17.10. einige neue Maßnahmen in Kraft.

Insgesamt 7 Regionen Sloweniens wurden als „rote Regionen“ eingestuft: Osrednjeslovenska (Zentralslowenien mit der Hauptstadt Ljubljana), Koroška (das slowenische Kärnten), Savinjska (rund um die Städte Celje und Velenje), Gorenjska (Tourismusregionen Bled, Bohinj), Zasavska, Posavska und Jugovzhodna Slovenija.


Für diese gilt unter anderem:

  • Maskenpflicht auch im Freien (ab 16.10.)
  • Restaurants, Bars, Cafés und sonstige Gastrobetriebe in diesen Regionen sind ab 17.10.2020 vorübergehend geschlossen. Möglich sind Take Away und Delivery.
  • Hotels, Motels, Pensionen und sonstige Beherbergungsbetriebe bleiben weiterhin geöffnet, Verpflegung in hoteleigenen Restaurant ist ausschließlich für die Hotelgäste zwischen 6:00 und 22:30 möglich.
  • Begrenzte Anzahl von Personen in Kaufhäusern, Banken, Postämtern und öffentlichen Ämtern (1 Person pro 20m²), in Friseur- und Kosmetiksalons (1 Person pro Raum), Fitnesscenter und geschlossene Sportobjekte werden vorübergehend geschlossen.
  • Bewegungsbeschränkung auf die Region: Für Personen mit ständigen oder vorübergehenden Wohnsitz gilt Verbot der Bewegung zwischen den einzelnen roten Regionen bzw. aus einer roten in eine orange Region. Es gelten 11 Ausnahmen, darunter Fahrt zur Arbeit, Verpflegung Familienangehörige bzw. Bedürftiger, landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Arbeit, oder auch Transit in  Nachbarländer. Die Reise aus einer orangen in eine rote Region ist zwar unbeschränkt möglich, wird aber nicht empfohlen.
  • Allgemeines Verbot von Versammlung von mehr als 10 Personen. Bei Versammlungen von bis 10 Personen muss der Mindestabstand eingehalten werden.
  • Verbot aller Veranstaltungen, mit Ausnehme jener, die bereits eine positive Genehmigung des NIJZ erhalten haben und in den kommenden Tagen stattfinden.
  • Erlaubt sind Fahrtgemeinschaften von bis zu 6 Mitarbeitern derselben Firma mit Verwendung eines Mund-Nasen-Schutzes.


Die restlichen slowenischen Regionen – Goriška, Primorsko-notranjska, Obalno-kraška (slowenisches Küstenland), Podravska (slowenische Steiermark mit Maribor) und Pomurska – werden derzeit als „orange Regionen“ eingestuft. Für diese gilt unter anderem:

  • Keine Maskenpflicht im Freien, jedoch in öffentlichen geschlossenen Räumen
  • Restaurants, Bars, Cafés und sonstige Gastrobetriebe bleiben geöffnet, Öffnungszeiten auf zwischen 6:00 und 22:30 beschränkt
  • Hotels, Motels, Pensionen und sonstige Beherbergungsbetriebe bleiben geöffnet
  • Begrenzte Anzahl von Personen in Kaufhäusern, Banken, Post, Friseur- und Kosmetiksalons sowie Fitnesscenter und geschlossenen Sportobjekten (1 Person pro 20m²)
  • Allgemeines Verbot von Versammlung von mehr als 10 Personen
  • Erlaubt sind Veranstaltungen bis 500 Personen mit einer Genehmigung des NIJZ

Detaillierte Informationen dazu findet man auf der Webseite von Advantage Austria sowie im COVID-19 Bulletin Slowenien.

Quelle: Advantage Austria, Ljubljana.