Steuerliche Erleichterungen seitens des BMF - Stand 25.03.2020

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Bild: Steuerliche Erleichterungen seitens des BMF - Stand 25.03.2020

Um österreichische Unternehmen in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen stellt ihnen das Bundesministerium für Finanzen derzeit die Option offen, steuerliche Erleichterungen zu beantragen. Diese umfassen folgende Maßnahmen:

  • Herabsetzung der Einkommen-/Körperschaftsteuervorauszahlungen für 2020 (bis auf Null).
  • Zahlungserleichterungen (Stundung oder Ratenzahlung).
  • Nichtfestsetzung von bereits festgesetzten Säumniszuschlägen.
  • Fristerstreckung für die Abgabe von Jahressteuererklärungen für 2019.
  • Nichtfestsetzung von Verspätungszuschlägen.

Zoll/Verbrauchsteuern/Altlastenbeitrag

Diese Regelungen gelten auch für die Einhebung der Verbrauchsteuern und des Altlastenbeitrags. Auch im Bereich des Zolls werden Stundungszinsen und Säumniszuschläge bei konkreter Betroffenheit auf einen Betrag bis zu Null Euro herabgesetzt bzw. nicht festgesetzt. Entsprechende Anträge werden von den Zollämtern sofort bearbeitet.


Weitere Informationen dazu finden Sie hier: