COVID-19-Kurzarbeitsmodell

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Ausgehend von der derzeitigen Situation hat die Regierung das jetzige Kurzarbeitsmodell angepasst. Durch COVID-19-Kurzarbeit sollen Unternehmen ihre ArbeitnehmerInnen im Unternehmen halten können und so eine Massen-Arbeitslosigkeit vermeiden.

Bei betriebswirtschaftlicher Notwendigkeit kann auf Basis einer Sozialpartnervereinbarung eine Kürzung der Arbeitszeit von 10-90% beantragt werden. Der dabei entstandene Entgeltausfall wird durch das AMS in Form einer Kurzarbeitsbeihilfe so ausgeglichen, dass sich ein Nettogehalt von 80-90%, gestaffelt nach Einkommenshöhe, ergibt. Dem Arbeitgeber werden auch die anteiligen Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträge ersetzt.

Folgende Schritte sind notwendig, um Corona-Kurzarbeit beantragen zu können:

  1. Soweit vorhanden, nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Betriebsrat auf.
  2. Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Landes-Wirtschaftskammer auf, um die Sozialpartnervereinbarung vorzubereiten.
  3. Füllen Sie folgende Dokumente aus: Sozialpartnervereinbarung, AMS-Antragsformular (link), Begründung über wirtschaftliche Schwierigkeiten
  4. Senden Sie diese Dokumente per Email oder Post an das AMS.
  5. Das AMS bearbeitet Ihren Antrag und informiert Sie über seine Entscheidung.

Bei Fragen können Sie sich direkt an das AMS wenden (per Email oder Telefon).

Quelle und weitere Informationen: