Verschärfte Maskenpflicht in Kraft

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Ab sofort ist die FFP2-Maske der neue Standard zum Schutz vor einer Übertragung des Coronavirus: Mit 25. Jänner ist das Tragen eines „Filtering Face Piece“ der Schutzklasse zwei vielerorts Pflicht. Zusätzlich gilt nun der auf zwei Meter ausgeweitete Sicherheitsabstand.

Im Handel, in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Märkten, bei Dienstleistern wie Kfz-Werkstätten sowie in Ordinationen und Verwaltungsgebäuden müssen ab 25. Jänner höherwertige FFP2-Masken getragen werden. Die Masken sollen zum Selbstkostenpreis in Supermärkten angeboten werden. Allerdings kündigten mehrere Supermarktketten an, sie zu Beginn der Woche gratis zu verteilen.

Langfristig ist geplant, die Masken zum Selbstkostenpreis anzubieten. Einkommensschwachen sollen sie gratis zur Verfügung gestellt werden. Bis sie sich solche beschaffen können, gilt eine Ausnahme von der FFP2-Maskenpflicht.


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