Neuigkeiten zur Grenze SI-AT! (aktualisiert am 15.02.2021)

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Bild: Karawanken Tunnel
Karawanken Tunnel

Einreise nach Österreich:

Pendler brauchen für den Grenzübertritt ab 10. Februar einen negativen COVID-19-Test, dieser muss einmal wöchentlich gemacht werden. Für alle anderen gibt weiterhin, dass der Test nicht älter als 72 Stunden sein darf. Offizielle Teststellen - siehe unten. Mit 13. bzw. 14.02.2021 traten einige diesbezügliche Änderungnen in Kraft.

  • Von dieser Regelung ausgenommen bleiben Pendler aus demTransportbereich - z.B. LKW-Fahrer: MEHR

Falls der Test nicht in deutscher/englischer Sprache ausgestellt wurde ist zusätzlich ein ärztliches Zeugnis vorzulegen. Vorlage: ang/de.

Elektronische Registrierung:

Die Elektronische Registrierung vor jedem Grenzübertritt ist Pflicht! Die Ausnahmen bilden Pendler, die sich ab 10. Februar zwar auch registrieren müssen – allerdings nur einmal pro Woche und nicht täglich. Mehr dazu unter: https://volksgruppen.orf.at/slovenci/meldungen/stories/3088385/

  • Registrierung für Pendler (Arbeiter, Studenten, Schüler, ...): HIER


Einreise nach Slowenien:

Die Verordnung tritt am 5. bz. 6. Februar in Kraft und sieht weniger Ausnahmen für den Grenzübergange ohne Quarantäne oder negativen Test vor. Weiters verabschiedete die slowenische Regierung indes mildere Maßnahmen für Pendler und Studenten sowie weitere Änderungnen:

"Die Regierung milderte die Maßnahme ab, nach der Tagespendler bei der Einreise nach Slowenien ein negatives Testergebnis vorlegen mussten. Ab Samstag gilt dies nur für Personen, die aus einem EU-Land einreisen, in dem das epidemiologische Bild schlechter ist als in Slowenien (derzeit: Spanien, Portugal und Tschechien)."


Teststellen:

Österreich: 

Slowenien: