Ab Montag allgemeiner Lockdown in Österreich

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Ab Montag, 22. November 2021, tritt in ganz Österreich der vierte Lockdown in Kraft. Die Schließung gilt für alle, auch für diejenigen, die gegen Covid-19 geimpft sind. Er soll vorerst zehn Tage dauern, danach wird die Lage neu bewertet und der Lockdown bei Bedarf um weitere 10 Tage verlängert, beschlossen die Vertreter von Bund und Ländern. Ab Februar kommt zudem die Impfpflicht gegen Covid-19.

 Die Entscheidung zur Schließung sei, wie Bundeskanzler Alexander Schallenberg betonte, äußerst schwierig und "unglaublich schmerzhaft" gewesen. Für Geimpfte und Genesene dauert die Schließung jedoch maximal 20 Tage, bis zum 13. Dezember. Dann gilt im öffentlichen Leben wieder die 2G-Regel. Für all jene, die nicht gegen Covid-19 geimpft oder davon genesen sind, wird der Lockdown faktisch auch danach fortgesetzt.


Gastronomie und Handel schließen

Für Unternehmen bedeutet dies, dass alle Gastronomie- und Kultureinrichtungen und alle Geschäfte, die nicht der Grundversorgung dienen, wieder schließen müssen – Ausnahmen gelten daher für Lebensmittelgeschäfte, Apotheken etc.  Für Betriebe aus den betroffenen Branchen wird es finanzielle Untertützung geben.

Trotz des Lockdowns bleiben Schulen und Kindergärten grundsätzlich geöffnet. Ab Montag ist jedoch in allen Innenbereichen, auch am Arbeitsplatz, die Verwendung von Schutzmasken vom Typ FFP2 verpflichtend. Grundsätzlich werden Menschen ihre Häuser nur in Ausnahmefällen verlassen können, etwa um Dinge des täglichen Bedarfs zu kaufen und sich zu erholen.


Ab 1. Februar besteht Impfpflicht

Trotz aller Aufrufe und Aktionen hätten sich bislang zu wenige Menschen für eine Covid-19-Impfung entschieden, so Schallenberg, daher kommt mit dem 1. Februar die Impfpflicht. Österreich ist der erste Staat, der diesen Schritt getan hat. "Wir wollen keine fünfte, sechste oder siebte Welle", sagte der Kanzler und fügte hinzu, dass das Virus nicht verschwinden, sondern bleiben würde.


Situation an den Grenzen

Im Hinblick auf die neue Novelle der COVID-19-Einreiseverordnung 2021 gibt es einige wichtige Änderungen bei der Einreise nach Österreich:

  • Neustrukturierung der Testnachweise: Für die Einreise nur mehr PCR-Test gültig
    Bei der Einreise nach Österreich muss ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impf- oder ein Genesungsnachweis vorgewiesen werden. Achtung! Ab 22. November ist nur noch ein PCR-Test mit einer Gültigkeitsdauer von 72 Stunden gültig. Die Möglichkeit von Antigentests wird gestrichen.
  • Ausnahmen für regelmäßigen Pendlerverkehr: Antigentest 24h möglich
    Ausnahmen gelten bei Einreise im Rahmen des regelmäßigen Pendlerverkehrs zu beruflichen Zwecken, zur Teilnahme am Schul- und Studienbetrieb, zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners - hier gilt auch ein Ergebnis eines Antigentests oder ein ärztliches Zeugnis über ein solches als 3G-Nachweis. Ausdrücklich ausgenommen sind Antigentestes zur Eigenanwendung. Die Probenahme darf im Zeitpunkt der Einreise nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen.
  • Streichung des „Nachweises über neutralisierende Antikörper“
    Bisher waren Nachweise über neutralisierende Antikörper (nicht älter als 90 Tage) bei der Einreise aus Staaten und Gebieten mit geringem epidemiologischem Risiko als Genesungsnachweise anerkannt. Diese Möglichkeit wurde nun aus der COVID-19-Einreiseverordnung gestrichen. Bei der Einreise nach Österreich können ab 22. November weiterhin Genesungsnachweise über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion vorgewiesen werden.
  • Herabsetzung der Gültigkeitsdauer des Impfnachweises auf 270 Tage
    Die Gültigkeitsdauer von Impfnachweisen wird von 360 Tagen auf 270 Tage reduziert. Diese Verkürzung tritt im Einklang mit der COVID-19-Maßnahmenverordnung erst am 6. Dezember 2021 in Kraft.

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