Zusammenfassung aller aktuellen Maßnahmen - Slowenien - 20.03.2020

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Zusammenfassung aller aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung des COVID-19, die Auswirkungen an die Geschäftstätigkeit österreichischer und slowenischer Unternehmen haben können (Stand 20. März um 15:00 Uhr).


Grenzkontrollen Österreich – Slowenien: Informationen für Pendler

Seit 20.3.2020 0:00 Uhr gilt: von Slowenien nach Österreich einreisende Personen müssen ein ärztliches Zeugnis (in deutscher oder englischer Sprache) vorweisen, dass der molekularbiologische Test auf SARS-CoV-2 negativ ist. Das ärztliche Zeugnis darf bei der Einreise nicht älter als vier Tage sein. Personen, die ein solches Zeugnis nicht vorlegen können, wird die Einreise verweigert.

 Diese Verordnung ist auf den Güterverkehr und den gewerblichen Verkehr sowie den Pendler-Berufsverkehr nicht anwendbar. Slowenische Pendler können also trotz verschärfter Grenzkontrollen nach wie vor einreisen. Das AußenwirtschaftsCenter Laibach empfiehlt für Pendler neben einem amtlichen Reisedokument (Reisepass, Personalausweis) einen Nachweis des Arbeitsverhältnisses mitzuführen, z.B. eine Kopie des Arbeitsvertrages, Auftragsunterlagen, etc. Zusätzlich wird empfohlen, den Vordruck Bescheinigung für Berufspendler vom österreichischen Arbeitgeber ausfüllen zu lassen und im Fahrzeug mitzuführen.

 Österreichischen Staatsbürgern und Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz oder Aufenthaltserlaubnis in Österreich ist die Einreise erlaubt. Sie müssen sich jedoch zu einer unverzüglich anzutretenden 14-tägigen selbstüberwachten Heimquarantäne verpflichten.


Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen in Slowenien im Rahmen der COVID-19-Pandemie

Die slowenische Regierung hat einige Unterstützungsmaßnahmen für die Wirtschaft und zum Erhalt der Arbeitsplätze vorbereitet:

  • Aufschiebung von Krediten um 12 Monate für Unternehmen
  • Maßnahmen für Gehälter und Beiträge
  • Verschiebung der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen für Selbstständige
  • Aufschub von Steuerverbindlichkeiten
  • Fristverlängerungen für Steuererklärungen
  • Kreditlinien
  • Unterstützung bei der Internationalisierung für slowenische Unternehmen


Detailierte Informationen dazu gibt es im Wirtschaftsbulletin der WKO sowie auf der Webseite der Slowenischen Regierung. Konkrete Informationen sollten in wenigen Tagen zur Verfügung stehen.

Eine Zusammenfassung aller weiteren aktuellen Maßnahmen auf Deutsch gibt es laufend im Bulletin auf der Webseite der WKO (Stand 20.3.).

WICHTIG: Ab Mitternacht gilt in Slowenien das Verbot von Versammlungen von mehr als 5 Personen an öffentlichen Orten und in öffentlichen Bereichen. Alle Details und Ausnahmen finden Sie unter diesem Link (nur Slowenisch). 

Hier finden sie täglich aktuelle Statistiken zur Verbreitung des COVID-19 in Slowenien, auch nach Gemeinden und Altersgruppen - Hier finden Sie entsprechende Informationen für Österreich.


Aktualne informacije v slovenskem jeziku:


Aktuelle Informationen auf Deutsch: