Ende des 4. allgemeinen Lockdowns in Österreich

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Bild: Bild: APA/Florian Wieser
Bild: APA/Florian Wieser

Der vierte allgemeine Lockdown wird am Wochenende zu Ende gehen. Ab 13.12. gelten weiterhin strenge Regeln, die sich regional nach Bundesländern unterscheiden werden.

Bei der Öffnung geht man erneut vor wie bisher: Der Bund gibt die Minimalstandards vor, die Länder können darüber hinaus noch eigene Regeln erlassen. Zu den bundesweiten Standards gehört ab 12. Dezember eine FFP2-Maskenpflicht für geschlossene Räume und öffentliche Verkehrsmittel. Handel und körpernahe Dienstleister können unter der 2-G-Regel besucht werden, Ausnahmen sind freilich weiterhin z.B. Supermärkte und Apotheken. Auch in der Gastronomie gelten bis auf Weiteres die 2-G-Regel, FFP2-Pflicht abseits des Sitzplatzes sowie eine Gästeregistrierung. Zudem gilt die Sperrstunde von 23.00 Uhr.

Veranstaltungen sind erlaubt: indoor mit Beteiligung von bis zu 25 Personen, outdoor sind 300 Menschen erlaubt. Nachtgastro und Apres-Ski sind nicht erlaubt. In Sportstätten muss während des Sports keine Maske getragen werden, auch kein Mindestabstand ist nötig. Hotels dürfen öffnen, unter Einhaltung der 2-G-Regel und der FFP2-Pflicht.

Für Kulturveranstaltungen gilt eine Personenanzahl von maximal 25 ohne zugewiesene Plätze. Mit Zuweisungen gilt eine Maximalanzahl von 2.000 Personen. Am Arbeitsplatz gelten weiterhin die 3-G-Regel und eine FFP2-Maskenpflicht

 

Regionale Unterschiede

Die Bundesländer werden eigene, weiterführende Regeln erlassen.

Das Burgenland, Tirol und Vorarlberg wollen ab Sonntag komplett öffnen.

In Niederösterreich, Salzburg, der Steiermark und Kärnten sperren die Gastronomie und Beherbergungsbetriebe erst am 17. Dezember auf.

In Oberösterreich gilt der Lockdown vorerst weiter – mindestens bis zum 17.12.

In Wien bleiben die Gastronomie und Beherbergungsbetriebe bis 20.12. geschlossen – mit einer Ausnahme für Weihnachtsmärkte, diese sollen ab 13.12. wieder für den Verkauf öffnen.


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