Entsendung von Arbeitnehmern – Slowenien<->Österreich

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Bild: Entsendung von Arbeitnehmern – Slowenien<->Österreich

Freier Dienstleistungsverkehr, der bei freiem Personen-, Waren- und Kapitalverkehr eine der vier Grundfreiheiten darstellt, aufgrund deren der im Vertrag über die Europäische Union definierte EU-Binnenmarkt wirkt, bedeutet, dass ein Unternehmen, das die Bedingungen für die Ausübung einer bestimmten Tätigkeit in seinem Land erfüllt, diese Tätigkeit wo immer innerhalb der EU ausüben kann. So kann der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer in ein anderes Land entsenden, damit er dort für ihn im Rahmen der Erbringung einer Dienstleistung eine bestimmte Arbeit durchführt (der Arbeitnehmer wird in ein anderes Land entsandt).

Um eine bessere Übersicht über die Rechte und Pflichten bei der Arbeitnehmerentsendung in die Republik Slowenien oder aus der Republik Slowenien zu erhalten empfehlen wir folgende Webseite: http://www.napotenidelavci.si/de/

Der Text ist so zusammengesetzt, dass spezifische Gruppen (Arbeitnehmer, Arbeitgeber, zuständige öffentliche Angestellte) die relevanten Informationen über die Entsendung einfach finden können.