Neuigkeiten an der Grenze zwischen Österreich und Slowenien

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Bild: Neuigkeiten an der Grenze zwischen Österreich und Slowenien

Ab dem 19.05.2021 gelten maßgebliche Änderungen bzw. Lockerungen bezüglich der Einreise nach Österreich:

Bei der Einreise aus Slowenien oder Italien muss eine Person nachweisen, dass sie sich in den letzten 10 Tagen nur in „sicheren“ Ländern oder in Österreich befunden hat sowie über einen gültigen Nachweis verfügen (genesen/getestet/geimpft). Wer diesen nicht vorweisen kann muss sofort oder spätestens 24 Stunden nach Einreise einen PCR- oder Antigentest durchführen.

Konkret bedeutet dies vor allem zweierlei:

  1. Private Reisen ohne verpflichtende Quarantäne sind damit möglich.
  2. Als gültiger Nachweis für den Grenzübertritt gelten fortan auch eine Impfbestätigung bzw. eine nachgewiesene Genesung – ähnlich wie bei der Einreise nach Slowenien.

Verpflichtend bleibt die elektronische Voranmeldung für (fast) alle Reisenden.

Mehr zu den aktuell gültigen Regeln finden Sie hier.