3G für die Einreise nach Slowenien

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Bild: 3G für die Einreise nach Slowenien

Ab 15. Juli 2021 ändern sich die Bedingungen für die Einreise nach Slowenien, da ab diesem Tag die neue slowenische COVID-Einreiseverordnung „Odlok o določitvi pogojev vstopa v Republiko Slovenijo zaradi zajezitve in obvladovanja nalezljive bolezni COVID-19 (UL RS št. 109/2021)« 09.07.2021) schlagend wird.

Diese sieht für die Einreise ohne Quarantäne anstatt der bisherigen Farbcodes eine »3G-Bedingung« (getestet, geimpft, genesen) für die Einreise aus allen Staaten vor. Als Bedingung gilt auch das digitale COVID-Zertifikat der EU mit QR-Code. Wer keinen entsprechenden Nachweis vorlegen kann muss eine 10-tägige Quarantäne antreten, die nach 5 Tagen mit einem negativen PCR-Test vorzeitig beendet werden kann.

Folgende Nachweise werden anerkannt:

  1. ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests auf das SARS-CoV-2-Virus, das nicht älter als 72 Stunden nach der Abstrichentnahme ist;
  2. ein negatives Ergebnis eines Antigen-Schnelltests, nicht älter als 48 Stunden nach der Abstrichentnahme (im Folgenden: HAG-Test);
  3. Nachweis eines positiven PCR-Testergebnisses älter als zehn Tage, sofern der Arzt nicht anders entscheidet, jedoch nicht älter als sechs Monate oder eine ärztliche Bestätigung, dass die Person von COVID-19 genesen ist und seit Beginn der Symptome nicht mehr als sechs Monate vergangen sind (im Folgenden: Genesungsbescheinigung);
  4. Nachweis über eine Impfung gegen COVID-19 (im Folgenden: Impfausweis), aus dem hervorgeht, dass seit der Impfung folgender Zeitraum vergangen ist:
    • seit der zweiten Dosis Comirnaty von Biontech/Pfizer mindestens sieben Tage,
    • seit der zweiten Dosis COVID-19 Vaccine von Moderna mindestens 14 Tage,
    • seit der ersten Dosis von Vaxzevria (COVID-19-Impfstoff) von AstraZeneca mindestens 21 Tage,
    • seit der Dosis des COVID-19-Impfstoffs Janssen von Johnson and Johnson/Janssen-Cilag mindestens 14 Tage,
    • seit der erste Dosis Covishield vom Serum Institute of India/AstraZeneca mindestens 21 Tage,
    • seit der zweiten Dosis von Sputnik V vom Russia’s Gamaleya National Centre of Epidemiology and Microbiology mindestens 14 Tage
    • seit der zweiten Dosis CoronaVac von Sinovac Biotech mindestens 14 Tage oder
    • seit der zweiten Dosis des COVID-19 Vaccine von Sinopharm mindestens 14 Tage;
  5. Genesungsbescheinigung und Nachweis, dass sie innerhalb von höchstens acht Monaten nach positivem Ergebnis des PCR-Tests oder Auftreten der Symptome mit einer Dosis des im vorigen Punkt genannten Impfstoffs geimpft wurde, gültig ab dem Tag der Impfung (Impfbescheinigung für Genesene);
  6. Europäisches digitales COVID-Zertifikat in digitaler oder Papierform, zusammen mit QR-Code, das Informationen zum negativen Ergebnis des PCR- oder des HAG-Tests, Impfbescheinigung, Krankheitsbescheinigung oder Impfbescheinigung für Genesene enthält (im Folgenden: EU-DCP);
  7. ein digitales COVID-Zertifikat eines Drittlandes in digitaler oder Papierform, das einen QR-Code trägt und das mindestens die gleichen Informationen wie das EU-DCP enthält und von der zuständigen Gesundheitsbehörde des Drittlandes in englischer Sprache ausgestellt wurde (im Folgenden: das DCP eines Drittlandes).


Ausnahmen

Ausnahmen für den Grenzübertritt ohne Quarantäne gelten für:

  • Kinder bis 15 Jahre und für
  • Doppelbesitzer oder -pächter von Grundstücken im Grenzgebiet.

NEU: Die slowenische Regierung publizierte am 14.07.2021 eine Änderung der neuen Verordnung über die Einreise nach Slowenien, die ab dem 15. Juli zwei neue Ausnahmen vorsieht:

  • Transitpassagiere und
  • internationaler Güterverkehr.


Gesetzestext (slowenisch):