Kontrollen an der Grenze zwischen Österreich und Slowenien – Stand 01.04.2020

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Bild: Kontrollen an der Grenze zwischen Österreich und Slowenien – Stand 01.04.2020

Seit 18.3.2020 00:00 Uhr ist der Grenzübertritt nur mehr an folgenden Grenzübergängen möglich: Bonisdorf – Kuzma, Langegg – Jurij (6h00-21h00), Mureck – Trate, Radlpaß – Radelj, Sicheldorf – Gederovci, Spielfeld (Autobahn) – Šentilj (avtocesta), Spielfeld (Bahnhof) – Šentilj (železnica), Spielfeld (Bundesstraße) – Šentilj (magistrala) (6h00-21h00), Bad Radkersburg – Gornja Radgona, Karawankentunnel (A11) – Karavanke (A2), Loibltunnel – Ljubelj, Wurzenpass – Korensko sedlo (5h00-23h00), Grablach – Holmec (5h00-21h00), Lavamünd – Vič (5h00-23h00).

  • Mit 2. April 2020 werden folgende Grenzübergänge geschlossen: Grablach – Holmec, Langegg – Juri, Spielfeld Bundesstraße–Šentilj (magistrala) und Wurzenpass – Korensko sedlo.
     


Einreise nach Österreich 

Seit 20. März 2020 gilt: Personen, die von Slowenien nach Österreich einreisen wollen, haben ein ärztliches Zeugnis (in deutscher oder englischer Sprache) über ihren Gesundheitszustand mit sich zu führen und vorzuweisen, dass der molekularbiologische Test auf SARS-CoV-2 negativ ist. Das ärztliche Zeugnis darf bei der Einreise nicht älter als vier Tage sein. Personen, die ein solches Zeugnis nicht vorlegen können, ist die Einreise zu verweigern.

Österreichische Staatsbürger und Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz oder Aufenthaltserlaubnis in Österreich ist die Einreise erlaubt. Sie müssen sich jedoch zu einer unverzüglich anzutretenden 14-tägigen selbstüberwachten Heimquarantäne verpflichten.

Ausnahmen:

  • Von dieser Verordnung ausgenommen sind Güterverkehr, gewerblicher Verkehr (Subunternehmer, Bau&Monteure, Verkauf an Märkten etc. Mitführung der Entsendungsmeldung EKO3 & A1 Formular notwendig) sowie der Pendler-Berufsverkehr. Wir empfehlen Pendler, neben einem amtlichen Reisedokument (Reisepass, Personalausweis) einen Nachweis des Arbeitsverhältnisses mitzuführen, z.B. eine Kopie des Arbeitsvertrages, Auftragsunterlagen, etc. und zusätzlich den Vordruck „Bescheinigung für Berufspendler“ vom österreichischen Arbeitgeber ausfüllen zu lassen und im Fahrzeug mitzuführen.
  • Die Durchreise (Transit) durch Österreich ohne Zwischenstopp ist erlaubt, sofern die Ausreise gesichert ist.
  • Die Ausnahme gilt auch für Doppelbesitzer – also Landwirte, Winzer etc. mit landwirtschaftlichem Grund im jeweils anderen Land. Auszufüllen ist das Formular Erklärung zur Ein- und Durchreise (dieses erhalten die Einreisenden direkt an der Grenze). Dazu ist ein Vermerk „Doppelbesitzer“ einzufügen und auch zusätzlich das KFZ-Kennzeichen zu notieren. 


Einreise nach Slowenien 

Seit 25. März gilt: Nicht-slowenische Staatsbürger müssen bei der Einreise ein Gesundheitszeugnis (nicht älter als 3 Tage) vorweisen. Ihnen kann aber auch ohne Gesundheitszeugnis die Einreise gestattet werden, wenn die Körpertemperatur weniger als 37,5° beträgt und keine Krankheitssymptome der oberen Atemwege vorliegen.

Die Einreise in die Republik Slowenien wird Staatsangehörigen der Republik Slowenien und Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Republik Slowenien gestattet. Haben diese eine Körpertemperatur von über 37,5° oder zeigen diese offensichtliche Symptome einer Infektion der oberen Atemwege (Husten, Niesen, Atembeschwerden), werden diese über die Verhaltensregeln des Nationalen Institutes für die öffentliche Gesundheit unterrichtet.

Ausnahmen:

  • Ausnahmen gelten für Güterverkehr, Pendler und Transit, wenn die Ausreise gesichert ist. Die Durchreise von Personen, von denen angenommen wird, dass sie das Gebiet der Republik Slowenien aufgrund von Maßnahmen der Nachbarländer nicht verlassen können, ist nicht gestattet.
    Vorsicht: Gewerblicher Verkehr ist nicht explizit von den Maßnahmen ausgenommen.
  • Die Ausnahme gilt auch für Doppelbesitzer – also Landwirte, Winzer etc. mit landwirtschaftlichem Grund im jeweils anderen Land. (siehe oben)


Aktuelle Informationen: