Neuheiten zur Einreise nach Österreich

Veröffentlicht:
Bild: Neuheiten zur Einreise nach Österreich

Gleichzeitig mit dem Beginn des „Lockdowns“ in Österreich wurden am 22. November 2021 die Regeln für den Grenzübertritt verschärft. Die allgemeine Regel, dass für die Einreise nach Österreich ein 3G-Zertifikat erforderlich ist, bleibt unverändert. Es ändern sich aber, was genau als Nachweis zugelassen wird:

  • Somit wird ab 22.11.2021 für die Einreise nach Österreich nur noch der PCR-Test (72 Stunden ab Probennahme) anerkannt, der Antigentest reicht für den Grenzübertritt nicht mehr aus.
  • Einzige Ausnahme sind Personen, die die Grenze regelmäßig überschreiten (z.B. Pendler für Arbeit oder Schule). Für diese sind Antigentests noch zulässig (24 Stunden nach Abstrich), Selbsttests werden jedoch ausdrücklich ausgeschlossen.
  • Ebenso entfällt der Nachweis neutralisierender Antikörper, der bisher als Genesungsnachweise ausreichend war. Eine Genesung von COVID-19 kann man damit nur mit einer amtlichen oder ärztlichen Bescheinigung in deutscher oder englischer Sprache, dass die Person in den letzten 180 Tagen genesen ist, nachweisen.
  • Ab 6. Dezember wir zudem die Gültigkeitsdauer des Impfnachweises von 360 auf 270 Tage herabgesetzt.


Mehr Informationen zum Überschreiten der Grenze in beide Richtungen finden Sie HIER.